Quelle der Infos: telegram/Links/YT
ca. 5.300€ pro Bewohner des vereinigten Wirtschaftsgebietes!

Das hätten sie wohl lieber nicht verraten. – YT – Aufgrund einer AfD-Anfrage im Bundestag, musste die Regierung nun offenlegen, an welche Vereine und Gruppierungen sie unsere Steuergelder verteilt. – Ein kurioser Fakt sei verraten: Durch die Finanzierung von Antifa-ähnlichen Strukturen, rechtfertigt man folglich die höheren Ausgaben im Kampf gegen Rechts!

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für diesen Winter laut Welt 15 Millionen Impfdosen gegen Corona bestellt.
Dies, obwohl inzwischen eingestanden ist, dass ein Fremdschutz durch diese Impfungen nie erreicht werden konnte und auch ein Eigenschutz fraglich ist, auch wenn man die vermutlichen Nebenwirkungen nicht berücksichtigt.
„Wir werden wieder sehr viele Infektionen haben“, erklärte der Minister, und fügte eine Empfehlung für „Ältere und Risikopatienten“ an, sich erneut impfen zu lassen.
Sechs Millionen dieser Impfdosen wird, soviel steht bereits fest, die Firma BioNTech liefern, auch wenn Lauterbach erklärt, es solle auch „Protein-Impfstoffe“ geben, für jene, die keine mRNA-Variante wollten.
Die Aktionäre der Firma BioNTech wird das freuen. Die Aktie ist zuletzt deutlich gefallen; der Kurs, der 2021 einen Höchstwert von über 370 Euro erreicht hatte, lag heute bei 75,60 Euro. Für das Jahr 2024 wird ein Umsatz von 2,8 Milliarden erwartet, aber mit einem Verlust von 460 Millionen. Der Preis, den Lauterbach je Impfdosis bezahlen wird, ist nicht bekannt.
Im Jahr 2021 stieg er von anfänglich 15,50 Euro pro Dosis rasant: Gefordert hatte BioNTech 54,08 Euro und im September 2021 lag er bereits bei 29,70 Euro.
„Gut 1 Prozent sattelte der Wert im Laufe der ersten Handelsstunden auf“, schreibt das Börsenportal Finanztrends. „Trotz der Quartalszahlen halten sich die Mainzer. Nur: Nun könnte es sogar neue Hoffnung geben, meinen einige Beobachter. In Deutschland bestellte das Gesundheitsministerium nun 15 Millionen neue Covid-19-Impfstoffdosen. Das könnte die Stimmung heben.“
Immerhin – selbst wenn BioNTech beim letzten Preis des Jahres 2021 bleiben sollte – spülen allein die von Lauterbach bereits zugesagten sechs Millionen Dosen der Firma 178 Millionen Euro in die Kasse. Und sechs Millionen Empfängern eine fragwürdige Substanz in die Adern. – Bestellung war August 2024, der Zeitpunkt, wo eigentlich jedem klar war, das die Impfung nutzlos ist bzw. sogar sehr gefährlich sein kann! Aber Jedem das Seine! (RH)

2,3 Mrd. Euro zusätzlicher Schaden – Beschaffungspraxis des Corona-Verbrechers Spahn kommt Steuerzahler teuer zu stehen💥
Ein Urteil, das massive finanzielle Folgen für den Bund haben könnte: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat im Rechtsstreit um die Bezahlung von Corona-Schutzmasken entschieden und dabei zulasten des Bundesgesundheitsministeriums geurteilt. Die Richter befanden Presseberichten zufolge eine vertragliche Klausel, wonach Masken, die nach dem 30. April 2020 angeliefert wurden, nicht bezahlt werden müssen, für unwirksam. Sie benachteilige die Lieferanten einseitig und weiche ohne sachlichen Grund vom gesetzlichen Grundsatz ab, so die Begründung. – tg
Das Ministerium hätte den Lieferanten, wenn sie nicht fristgerecht geliefert haben oder die Qualität der Masken unzureichend war, vielmehr eine Nachfrist setzen müssen, bevor es vom Vertrag hätte zurücktreten können.
Rückblende: Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Der Vertrag kommt bei dieser Art von Ausschreibung allein dadurch zustande, dass Lieferwillige – das kann jedermann sein – die Lieferung schriftlich ankündigen. Das Ministerium hatte bei diesem Verfahren keine Kontrolle über die eingehenden Angebote und bezogenen Mengen mehr.
Es gingen so viele Angebote ein, dass die Angebotsfrist verkürzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten mehr als 700 Lieferanten angekündigt, Masken an den Bund zu liefern, und damit einen wirksamen Vertrag. Die Bedingung des Bundes bei der Ausschreibung war, dass die Masken bis zum 30. April 2020 angeliefert werden – kämen sie nur einen Tag später, sollte das ganze Geschäft ungültig sein und die Lieferungen müssten nicht bezahlt werden. Letztere Klausel hat das OLG Köln nunmehr für ungültig erklärt.
In den vom OLG Köln entschiedenen beiden Fällen hat Spahns Ministerium, wie in zahlreichen anderen Fällen, den Rücktritt von dem Vertrag erklärt, ohne den säumigen Kontrahenten eine Nachfrist zu setzen. Die Rechnungen für Corona-Masken wurden in diesen Fällen nicht bezahlt. Vor dem Kölner Gericht haben die Kläger nun Recht bekommen. Der Bund muss ihre Rechnungen nun inklusive Verzugszinsen und Prozesskosten bezahlen. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung geht es wohl um mindestens 2,3 Milliarden Euro.
Ob die Oberlandesgerichte anderer Bundesländer, bei denen ebenfalls Prozesse von Maskenlieferanten gegen den Bund laufen, der Rechtsprechung des OLG Köln folgen werden, ist noch offen. Wenn sie davon abweichen wollen, muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das letzte Wort sprechen. Aus den Presseberichten geht auch nicht hervor, ob dem Bundesgesundheitsministerium noch das Rechtsmittel der Revision beim BGH eingeräumt wurde. Das OLG hat eine Revision offenbar nicht zugelassen, hiergegen könnte das Ministerium theoretisch noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.
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